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Wissmüller "Das kleine Haus"
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Ihr Ferienhaus mit eigenem Eingang, großem Garten mit Blick über freies Feld, Terrasse mit vorhandenem Gartentisch, Stühlen und einem Sonnenschirm. Für die separate Liegewiese sind Sonnenliegen vorhanden. Der Kfz-Stellplatz ist unmittelbar am Haus. Für Fahrräder, Kinderwagen etc. ist eine Unterstellmöglichkeit in der Garage. Dieses Ferienhaus ist ein Nichtraucher-Haus. Ebenso sind Hunde, Katze, etc. untersagt. Es ist allergikerfreundlich eingerichtet und hat keine Teppichböden (Vinyl und Fliesen Böden). Unser Haus wurde 2017 komplett renoviert und modernisiert.
Alleinige Nutzung, Garten mit Liegewiese Bankverbindung Ihres Gastgebers Michael Wißmüller: (Volksbank Esens), IBAN: XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX, BIC: XXXXXXXXXXX Spätestens zwei Tage vor Anreise bitte den geplanten Anreisetermin mit der FeWo Betreuung, Tel. oder Mobil zwecks Schlüsselübergabe und Gästekarten abzustimmen. Vielen Dank. E -Autos - eine Aufladung über das Stromnetz des Hauses Besanweg 6 ist aus technischen Gründen strengstens untersagt. Die Eigentümer verweisen auf öffentlich vorhandene Ladestellen.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.