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Haus Zephir
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Im Kirchenweg liegt das Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten. Eine 1-Zimmerwohnung für 2 Personen mit Terrasse befindet sich im Erdgeschoss. Parkmöglichkeit auf der Südseite des Hauses zu erreichen über die Zufahrt über Keitumer Chaussee in den C.-M.-Claasen-Weg. Eine 3-Zimmerwohnung für 4 Personen mit Balkon finden Sie rechts die Treppen hoch. Die Parkmöglichkeit liegt vor dem Haus. Der Garten steht allen Gästen zur Verfügung.
Geräumige 1- Zimmerwohnung (ca. 46 qm) für 1-2 Personen im Erdgeschoss des Hauses. Ein schöner Wohn/ Schlafraum mit Sitzgarnitur, Flachbild-TV, Essecke und Doppelbett ist der Mittelpunkt der... mehr anzeigen
3-Raum-Ferienwohnung (ca. 61 qm) für bis zu 4 Personen im Obergeschoss des Hauses. Ein schönes Wohnzimmer mit Sitzgarnitur, Flachbild-TV und Essecke ist der Mittelpunkt der Wohnung. ... mehr anzeigen
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Lage und Anreise
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0,2 km
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0,22 km
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Beschreibung der Umgebung
Das Einfamilienhaus mit 2 Ferienwohnungen liegt im Kirchenweg im historischen Ortskern Alt-Westerlands in ruhiger Lage. Nicht weit vom Bahnhof entfernt. Nur 600m zu Fu? zum Zentrum.
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.